Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – BKD Service GmbH

BKD Service GmbH

Auf dem Steinacker 6H, 51515 Kürten
Niederlassung: Neu-Ulm
02268-908819 / 0171-6842119
info@bkdservice.de

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Transport- und Logistikleistungen der BKD Service GmbH.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§2 Vertragsgrundlage

Unsere Transporte erfolgen ausschließlich auf Basis der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils in der neuesten Fassung.
Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) über das Frachtgeschäft.

§3 Umladeverbot

Es gilt ein striktes Umladeverbot. Eine Umladung oder Teilentladung während des Transports ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der BKD Service GmbH gestattet. Wird eine derartige Genehmigung von der BKD Service GmbH erteilt, hat der Frachtführer mit der gebotenen Sorgfalt vorzugehen.

§4 Palettentausch

  1. Tauschpflichtige EU-Paletten und Gitterboxen sind sowohl beim Absender als auch beim Empfänger zu tauschen.

  2. Erfolgt kein Tausch, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Ausgleich innerhalb von 14 Tagen selbstständig vorzunehmen.

  3. Nicht getauschte Paletten werden berechnet mit:

    • 15 € je Europalette

    • 90 € je Gitterbox

    • 10 € je DD-Palette
      zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 20 €, die bei späterer Rückführung nicht storniert wird.

§5 Standzeiten

Standzeiten an der Be- und Entladestelle werden nicht vergütet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§6 Nachweise & Zahlung

Die Ablieferquittungen und eventuelle Lademittelquittungen (Transportquittungen) für alle Sendungen des beauftragten Transports unter Sendungsbezug müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zustellung der Sendungen elektronisch vom Transportunternehmer zur Verfügung gestellt werden. Im Transportauftrag können durch Anforderung des Kunden, Lademittel, etc. neben der elektronischen Übertragung auch Originalbelege verlangt werden. Diese Anforderungen gelten vor dem Regelfall. Der Transportunternehmer muss zusätzlich elektronisch die Ablieferquittungen vorab zur Verfügung stellen. Die Frist für die Einreichung der Originalbelege beträgt 10 Tage. Bei einer Überschreitung der oben aufgeführten Übermittlungsfristen ohne vorherige Vereinbarung, ist die BKD Service GmbH berechtigt eine Pauschale Bearbeitungsgebühr von 35,– € pro Auftrag als Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.

Neben den Transportquittungen muss der Transportunternehmer Belade- und Entladeevents via elektronischer Plattform gemäß dem Transportauftrag innerhalb einer Stunde an die BKD Service GmbH übermitteln. Wird eine Abliefer- / Lademittelquittung nicht an die BKD Service GmbH vorgelegt, so ist die BKD Service GmbH berechtigt, die Vergütung für den betreffenden Transport, bis zur Vorlage der fehlenden Dokumente durch die TU, zurückzuhalten. Dies gilt für elektronische oder Originalbelege. Die Originalbelege sind, soweit vom TU nicht bereits nach Auftragsdurchführung vorgelegt, 5 Jahre zum Schluss des Kalenderjahres aufzubewahren und müssen auf Anforderung im Original zur Verfügung gestellt werden können.

Die Vergütung der vereinbarten Fracht sowie etwaig ausdrücklich schriftlich vereinbarter Zusatzgebühren findet ausschließlich auf Basis eines Gutschriftsverfahrens seitens der BKD Service GmbH statt.

Als Zahlungsziel werden grundsätzlich 60 Tage vereinbart nach erfolgter Ablieferung sämtlicher Ablieferungsdokumente und Ablieferungsnachweise, ohne einen Vermerk von Schäden.

§7 Subunternehmer

Der Einsatz von Subunternehmern ohne schriftliche Zustimmung der BKD Service GmbH ist untersagt.
Zuwiderhandlungen können zum Vertragsausschluss führen.

§8 Mindestlohngesetz (MiLoG)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einzuhalten.
Er bestätigt, nur Personal einzusetzen, das über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, und auf Verlangen entsprechende Nachweise vorzulegen.

§9 Haftung & Versicherung

Es gilt deutsches Recht. Insbesondere gelten die gesetzlichen Bestimmungen des HGB / GüKG für nationale Transporte; im grenzüberschreitenden Verkehr gelten vorrangig die CMR.

Der TU haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der TU haftet im Übrigen gegenüber der BKD Service GmbH im Rahmen nationaler Transporte bei Verlust / Beschädigung mit 40 Sonderziehungsrechten pro Kilogramm Rohgewicht der Sendung. Soweit die BKD Service GmbH gegenüber seinem Auftraggeber nur in einem geringeren Umfang haftet, wird die BKD Service GmbH den TU hierüber nach Schadenseintritt informieren. In diesem Falle ist die Haftung des TU auf den von der BKD Service GmbH mit seinem Auftraggeber vereinbarten Haftungsbetrag beschränkt. Bei grenzüberschreitendem Straßengüterverkehr finden die zwingenden Vorschriften der CMR-Anwendung. Für Transporte im grenzüberschreitenden Verkehr garantiert der TU den Abschluss einer Güterschadenshaftpflichtversicherung im Rahmen der Haftungshöchstgrenze der CMR.

§10 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bergisch Gladbach.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§11 Datenschutz

Die BKD Service GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Auftragsabwicklung.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

§12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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Ob Tour, Transport oder Sonderfahrt: Wir bringen Ihre Fracht zuverlässig ans Ziel – beweglich, kundenorientiert, direkt.

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